Effektivkosten – Die neue Transparenz bei Altervorsorgeprodukte für Verbraucher und Vermittler/Berater

Die Anbieter von Altersvorsorge-Produkten müssen die Effektivkosten ihrer Policen angeben. Doch damit
würden die Angebote nicht vergleichbar, nur Fachleute könnten in aufwendigen Berechnungen für Transparenz
sorgen. Das kritisiert eine Expertengruppe des Bundesverbandes Finanz-Planer um Professor Heinrich
Bockholt.

Seit Anfang 2017 müssen die Anbieter von Riester- und Rürup-Renten gemäß der Altersvorsorge-Produktinformations-
Blatt-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/altvpibv/BJNR141300015.html) (AltvPIBV) die Kosten dieser
staatlich geförderten Versicherungen der ersten Schicht offen legen (VersicherungsJournal 31.8.2016
(https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/so-sollen-die-neuen-riester-und-ruerup-infoblaetter-aussehen-
126690.php
)).